Feuerwerkszulassungen

Zulassung von Feuerwerksartikeln

In Deutschland gibt es derzeit mehr als 1800 Feuerwerkskörper und Jahr für Jahr kommen unzählige hinzu. Bevor aber ein Feuerwerkskörper in Deutschland verkauft werden darf, muß er zunächst von der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) auf seine Eignung gebrüft werden. Ein typischer Test eines Kl. II FWK's sieht zum Beispiel so aus: Die BAM erhält 30 Probestücke des Feuerwerkskoerpers. Zehn davon werden sofort einem "Funktionstest" unterzogen die anderen zwanzig werden bei 50 Grad vier Wochen lang gelagert bzw. zwei Stunden lang durchgeschüttelt und anschließend getestet. Beim Funktionstest darf keiner der FWKs 115dB in 8m Entfernung überschreiten, keine Rakete darf höher als wie 100m steigen, die Verzögerung nach dem zünden muß zwischen 3 - 6 Sekunden liegen... . Eh ein FWK genehmigt wird vergehen so ca. 2-3 Monate. Besteht der FWK alle Prüfungen so erhält er ein Zulassungszeichen welches sich aus den Buchstaben BAM, der Klasse (PI, PII, PIII Klasse IV benötigt keine Zulassung) und einer Registrierungsnummer zusammensetzt. Ein Zulassungszeichen könnte zum Beispiel folgendermaßen lauten:

BAM P II 0802

• BAM steht dabei für die Bundesanstalt für Materialprüfung

• P II für die Klasse, in dem Fall Klasse II

• 0802 für die Registrierungsnummer, in diesem Fall handelt es sich um den Feuertopf der Kunst-Feuerwerk-Fabrik Fritz Sauer

Die von der BAM vergebene Nummer muß dann auf jedem Feuerwerkskörper oder zumindestens seiner Verpackung abgedruckt sein. Enthält ein Feuerwerkskörper keine BAM-Nummer so ist der Verkauf, zumindestens in Deutschland, höchstwahrscheinlich illegal und im eigenen Interesse sollte man von solchen FWK lieber Abstand halten. FWK aus anderen Ländern wie z.B. Polen können weitaus gefährlicher sein, unter Umständen bereits in der Hand explodieren oder gefährliche Splitter bei der Explosion bilden.

Neben dem hier beschriebenem Zulassungszeichen "P" gibt es noch viele weitere:

Kennzeichen Bezeichnung Unterklassen
P Vergnügungsfeuerwerk 4
T Techn. Feuerwerk 2
ZZE Brückenzünder 1
ZA Anzündlitzen 1
ZZA Mech. Anzünder 1
ZZL Anzündlichter 1
ZZP Anzündschnüre 1
ZZS Stoppinen 1
PM Pyrotechn. Munition 2

 

*12 Jahre sind empfohlen da gehäuft Unfälle mit diesen FWKs aufgetreten sind. Dies kam vor allem auch daher, dass diese FWK's früher unter der Bezeichniung "Feuerwerksspielwaren" geführt wurden und damit Missverständnisse hervorriefen (Auch diese FWKs können beim Abbrand Temperaturen von weit über 1000 Grad erreichen).

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